Herrmann & Mey Rechtsanwälte

Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte in Freising und Hallbergmoos

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Wir sind spezialisiert auf nahezu alle Bereiche des Zivilrechts: Vertragsrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Kapitalanlagerecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsunfälle, Schadenserstatz,

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des Gesellschaftsrechtes, Handels- und Handelsvertreterrechts und des Strafrechts.

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Auch im Bereich Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht finden Sie bei uns stets einen kompetenten Ansprechpartner.

Herrmann & Mey Rechtsanwälte

Unsere Kanzlei besteht in Freising seit 2005, seit 2009 haben wir eine Zweigstelle im Hallbergmooser Gewerbegebiet (Munich Airport Business Park).

Wir konzentrieren uns auf das, was wir können, direkte und faire Rechtsberatung und Vertretung. In Bereichen, in denen wir nicht tätig sind, empfehlen wir gerne einen Kooperationspartner.

Kanzlei Freising

Obere Hauptstraße 52
85354 Freising
Tel: 08161 53 86 90
E-Mail: fs@herrmann-mey.de

Kanzlei Hallbergmoos

Airport Business Center (ABC)
Am Söldnermoos 17, 85399 Hallbergmoos
Tel: 0811 998845 0
E-Mail: hbm@herrmann-mey.de

Rechtsgebiete

Wir sind spezialisiert auf nahezu alle Bereiche des Zivilrechts, des Gesellschaftsrechtes, Handels- und Handelsvertreterrechts und des Strafrechts. Auch im Bereich Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht finden Sie bei uns stets einen kompetenten Ansprechpartner.

Unsere Anwälte

Wir laden Sie ein, unsere Kanzlei und die darin für Sie arbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte näher kennenzulernen:

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Dr. Florian Herrmann*

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Dr. Marcus Mey

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Ernest C. Pirkl

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Barbara Wollstadt

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Daniela Leikam

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Thomas Kettler

*- Rechte aus der Zulassung ruhen derzeit, Art. 3, 3a Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung

Rechtsgebiete

kurzer Einleitungstext
Layout: 3-spaltig

Arbeitsrecht

In der arbeitsrechtlichen Praxis steht der Interessen-ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen an erster Stelle.

Details

Arzthaftungsrecht

Im Arzthaftungsrecht arbeiten wir eng mit Rechtsanwalt und Arzt Thomas Kettler zusammen. Wir vertreten in diesem ….

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Erbrecht

Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht …

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Familienrecht

Das Familienrecht in all seinen fröhlichen und leider oft auch traurigen Facetten wird in unserer Kanzlei durch die…

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Forderungsinkasso

Sie haben erfolgreich ein Mahnverfahren gegen einen Ihrer Schuldner betrieben und möchten nun die …

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Gesellschaftsrecht

Insbesondere Beratung bei Gründung, Umwandlung, Kauf, Verkauf, Kooperationen und Sanierung von Unternehmen.

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Handelsrecht

Wir beraten als „Full-Service-Provider“ eine ganze Reihe von Familienunternehmen und Personengesellschaften.

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Immobilienrecht

Kurze Einleitung, 4 Zeilig, so dass es zu allen anderen Bereichen passt.
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Insolvenzverwaltung

Aufgrund langjähriger Erfahrung im Wirtschaftsrecht und Insolvenzrecht wird Rechtsanwalt Pirkl seit 2003 ..

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Kapitalanlagerecht

Neben den Gebieten des Gesellschaftsrechts und allgemeinen Wirtschaftsrechts haben wir uns auch auf …

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Marken- und Urheberrecht

Kurze Einleitung, 3 Zeilig, so dass es zu allen anderen Bereichen passt.

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Mietrecht

Kurze Einleitung, 4 Zeilig, so dass es zu allen anderen Bereichen passt.
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Rechtsgebiete

Wir sind spezialisiert auf nahezu alle Bereiche des Zivilrechts, des Gesellschaftsrechtes, Handels- und Handelsvertreterrechts und des Strafrechts. Auch im Bereich Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht finden Sie bei uns stets einen kompetenten Ansprechpartner.

 

 

 

 

 

 

 

Mit Leidenschaft und Augenmaß

Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist es, juristisches Fachwissen, Erfahrung und Kreativität mit Ihren wirklichen Bedürfnissen zu verbinden. Ihre Probleme machen wir uns zu eigen und lösen sie engagiert, qualifiziert und zielstrebig. Wir kommunizieren klar, ehrlich und direkt – Recht mit wirtschaftlichem Verständnis anzuwenden, ist stets das oberste Prinzip unserer Arbeit.

Bei aller Professionalität ist die wichtigste Voraussetzung dabei das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Sie betreuenden Anwalt.

Öffnungszeiten

(telefonische Erreichbarkeit)

Wir sind für Sie erreichbar von:

Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 13.30 Uhr

Besprechungstermine:

Besprechungstermine nach Vereinbarung
(persönlich/telefonisch/online)

Häufige FRagen

Rechtsanspruch auf einen Kindergarten-/Krippenplatz

Die KiTa-Krise, insbesondere auch im Landkreis Freising, ist in aller Munde – trotz glasklar gesetzlich definiertem Rechtsanspruch verweigern viele Kommunen den Eltern einen Kindergarten- oder Krippenplatz. Wir haben seit letztem Jahr eine Vielzahl von Eilanträgen beim Verwaltungsgericht in München eingereicht, in allen Fällen waren wir erfolgreich – entweder hat das Gericht für unsere Mandantinnen und Mandanten entschieden, oder die Gemeinden bzw. der Landkreis haben unter dem Druck der drohenden Niederlagen ernsthaft begonnen, einen freien Platz zu suchen. Natürlich besteht immer auch die Möglichkeit, dass die Eltern noch selbst einen freien Platz finden, aber auch in diesem Fall hat der Landkreis in aller Regel die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Lassen Sie uns kurzfristig über die Chancen sprechen, damit nicht Ihr Berufs- und Familienleben darunter leidet, und vor allem den Kinder die Chance auf Kontakt mit Gleichaltrigen nicht rechtswidrig genommen wird!

Beliebte Rechtsirrtümer: Ich bin krank und wurde gekündigt - das geht doch nicht

Doch, das geht schon – die Abwesenheit vom Betrieb aufgrund Arbeitsunfähigkeit stellt keinen Hinderungsgrund für eine Kündigung dar – man darf auch gekündigt werden, wenn man krank ist. Dies ist nicht zu verwechseln mit der Frage, ob man WEGEN der Krankheit gekündigt werden darf. Diest ist eine völlig andere Frage, hier geht es um die Frage Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz und Vorliegen der Voraussetzungen, die die Rechtsprechung an eine (wirksame) krankheitsbedingte Kündigung stellt.

Beliebte Rechtsirrtümer: Wie hoch ist mein gesetzlicher Abfindungsanspruch?
Der gesetzliche Abfindungsansrpuch beträgt 0,00 Euro – jedenfalls in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle. Es gibt in Deutschland kein einziges Gesetz, in dem ein Abfindungsanspruch der Höhe nach konkret festgelegt wird. Es gibt einige wenige Tarifverträge, in denen ein Anspruch auf Abfindung im Falle des Ausscheidens besteht, manchmal ergibt sich ein solcher auch aus Sozialplänen. In ganz seltenen Ausnahmefällen legt das Gericht von Amts wegen einen Abfindungsbetrag fest. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle wird die Höhe der Abfindung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgehandelt – es gibt Richtgrößen (beispielsweise bei ausgeglichenen Prozessaussichten 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr). In vielen Fällen bildet dieser sog. „Haustarif“ allerdings tatsächlich nur den Einstieg in weitere Gespräche und Verhandlungen.
etc.

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Kontakt

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